Ford Mustang T5

Baujahr: 1966
Hubraum: 4.900 ccm
kW (PS): 165 (224)
Vmax: 200 km/h
Gebaute Stückzahl: 600 (T5 nur für Deutschland)
Damaliger Preis: 2.500 Dollar

T5 - der Deutsche Mustang Damit hatte man bei Ford wohl kaum gerechnet. Als das Unternehmen seinen Top-Schlager der 60er Jahre, der in den USA buchstäblich Verkaufsrekorde einfuhr, auch auf dem deutschen Markt etablieren wollte, erlebten die US-Manager eine böse Überraschung.

Den Namen „Mustang“ hatten sich mit Krupp und dem Zweirad-Hersteller Kreidler gleich zwei deutsche Unternehmen markenrechtlich schützen lassen. Was nun? Was tun? Die Ford-Verantwortlichen sahen zunächst bei einem etwaigen, sich möglicherweise in die Länge ziehenden Rechtsstreit keine Erfolgschancen und verweigerten sich schließlich aus nicht nachvollziehbaren

Gründen auch dem Angebot von Krupp, die Namensrechte für 10.000 Dollar zu erwerben. Stattdessen taufte man kurzum den „Mustang“ in „T5“ um. Warum T5? Weil dies der Ford interne Produkt-Code des „Mustang“ während der Entwicklungsphase gewesen war.

Was macht den „Mustang“ zum „T5“?
Aus heutiger Sicht ist aber für „T5“-Interessierte weit entscheidender, wann ein „Mustang“ kein „Mustang“, sondern ein „T5“ ist? Oder, besser, was genau unterscheidet das eine Modell vom anderen? Zur Klärung gibt es zunächst einmal den sogenannten DSO-Code (‚Domestic Special Order / District Code’) zu beachten. Dieser Code gab und gibt einen ersten Hinweis darauf, dass es sich um ein für den Export vorgesehenes Fahrzeug handeln musste. Ford verwendete damals für Exporte grundsätzlich DSO`s von 90 bis 99, während für den „T5“ nur Codes von 90 bis 96 bekannt sind. Das bedeutet also, dass alle „T5“ einen DSO-Code im 90er-Bereich aufweisen müssen.

Übrigens: Bis 1979 mussten „Mustangs“ in Deutschland als „T5“ verkauft werden. Erst dann waren die Namensrechte wieder frei und der „T5“ wurde wieder zum „Mustang“.

Quelle: Wikipedia